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Artikelnummer: 1001917 Kategorie: Schlüsselwort:

Beschreibung

Die Entwicklung des Denkmalrechts im Land Berlin von 1949 bis heute
Format 17 x 24 cm, Umfang 614 Seiten
Ein erstes eigenständiges Denkmalschutzgesetz trat 1978 in Kraft. Es wurde nach der Wiedervereinigung Berlins zusammen mit der seit 1990 für Ost-Berlin geltenden denkmalrechtlichen Übergangsregelung durch das Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995 abgelöst.
Die vorhandene Literatur in Form von Gesetzeskommentierungen und Aufsätzen beschäftigt sich mit Teilbereichen des Denkmalrechts.
Eine übergreifende Darstellung und vergleichende Betrachtung aller im Land Berlin gültigen denkmalrechtlichen Regelwerke unter Aufarbeitung der verschiedenen Gesetzesentwürfe, der senatsinternen Abstimmungen und des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, die den materiellen Fortschritt der Rechtsnormen aufzeigt, fehlte bislang.
Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, diese Dokumentationslücke zu schließen.
Alle im Rahmen der Recherche aufgefundenen Verzeichnisse von schützenswerten Bauten und Denkmallisten, beginnend mit den Anlagen zum Ortsgesetz von 1923 bis zur letzten Fassung der listenmäßigen Zusammenstellung des Baudenkmalbuches von September 1993, finden sich als Anhang im Teil II der Arbeit wieder.
Dem Anspruch auf Vollständigkeit konnte mit dieser ersten zusammenhängenden Publizierung aufgrund der mit einer Ausnahme verloren gegangenen Bezirkslisten von 1936 nicht durchgehend entsprochen werden. Gleichwohl handelt es sich bei den Verzeichnissen von vor 1958 um unveröffentlichte Aufstellungen, deren Existenz zum Teil in Vergessenheit geraten war. Diese zugänglich zu machen, ist sowohl für die Fragen nach Aufbau, Inhalt und Umfang der Listen als auch für den Zeitpunkt der Unterschutzstellung einzelner Objekte von großem Interesse.

Zusätzliche Information

Gewicht 1150 g